Jede Bundesregierung, welcher Farbenzusammenstellung auch immer, fühlt sich anscheinend verpflichtet, ihren Beitrag zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts leisten zu müssen.
Es ist unser Beruf und gleichzeitig die Verpflichtung gegenüber unseren Mandanten, auf den Gebieten des Steuer- und Wirtschaftsrechts stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung zu sein. Deshalb können Sie von uns erwarten, dass wir für Sie den gesetzlich möglichen Gestaltungsspielraum konsequent zu nutzen.
Wir stehen als Berater an Ihrer Seite und darauf können Sie sich uneingeschränkt verlassen.